Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Leistungen und Angebote erfolgen, soweit nicht anderweitig schriftlich vereinbart, aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsabschluss, Kostenvoranschläge
(1) In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Kostenvoranschläge hält sich der Auftragnehmer 30 Kalendertage gebunden.
(2) Erteilte Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
(3) Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen, die in Abweichung zum ursprünglichen Angebot stehen, sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden.
(4) Von Kostenvoranschlägen nicht erfasst sind Arbeiten, die über den ursprünglichen Auftragsumfang hinausgehen; solche Arbeiten werden gesondert berechnet.
§ 3 Preise
Kostenvoranschläge werden aufgrund der jeweiligen Vereinbarung mit dem Auftraggeber vom Auftragnehmer erstellt. Der Auftragnehmer behält sich vor, diese Vereinbarung bei nicht vorhersehbaren Entwicklungen oder Änderungen des Auftragsumfangs seitens des Auftraggebers jederzeit anzupassen oder zu ändern. Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit eingeräumt, die aktuellen Preise jederzeit zu erfragen und beim Auftragnehmer einzusehen. Für den einzelnen Vertrag gelten im übrigen die Vereinbarungen lt. Kostenvoranschlag. Je nach Auftragsart bzw. Auftragsvolumen ist der Auftragnehmer berechtigt, eine pauschale Abgeltung von Mehrarbeiten, welche nicht durch den Kostenvoranschlag erfasst sind, in Höhe von 15% des Honorars zu veranschlagen.
§ 4 Termine
(1) Terminsvereinbarungen jeglicher Art, insbesondere Fertigstellungstermine, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
(2) Verzögerungen, die darauf beruhen, dass z.B. zu bearbeitende Dokumente bzw. Materialien oder zu verwertende Informationen nicht den vereinbarten Anforderungen entsprechend beigebracht werden, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer wird in den vorgenannten Fällen dem Auftraggeber die behindernden Mängel unverzüglich schriftlich anzeigen.
(3) Für nachweislich vom Auftragnehmer zu vertretende Verzögerungen wird die Dauer der vom Auftraggeber zugunsten des Auftragnehmers einzuräumenden Nachfrist auf 2 Wochen festgelegt. Sollte aufgrund des Umfangs der zu erstellenden Arbeiten die Einhaltung dieser Frist aus tatsächlichen Gründen unmöglich sein, so gilt eine angemessene Verlängerung als stillschweigend vereinbart.
§ 5 Leistungsort
(1) Leistungs und Erfolgsort ist der Ort, an dem der Auftragnehmer sein Gewerbe betreibt.
(2) Soweit gesetzlich zulässig, ist Worms ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
(3) Die Abgabe der Arbeiten an den Auftraggeber erfolgt seitens des Auftragnehmers in dessen Geschäftsräumen oder in den Geschäftsräumen des Auftraggebers. Sofern die Abgabe der Arbeiten aufgrund ausdrücklicher Weisung des Auftraggebers per Email oder per Post, Paketdienst oder sonstigem Zustelldienst erfolgt, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für die komplette und schadensfreie Übermittlung der Arbeiten, insbesondere auch keine Gewähr für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
§ 6 Gewährleistung
(1) Sind die Arbeiten mangelhaft ausgeführt oder fehlen ihnen zugesicherte Eigenschaften, so ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers zum Ersatz oder zur Nachbesserung berechtigt.
(2) Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
(3) Offensichtliche Mängel müssen dem Auftragnehmer in jedem Fall unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Arbeiten, schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Arbeiten sind dem Auftragnehmer in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zu übergeben.
(4) Überlassene Datenträger sind unverzüglich nach Erhalt auf deren technisch einwandfreien Zustand zu überprüfen; Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Auftragnehmer aus.
§ 7 Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Auftragnehmer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf grober Fahrlässigkeit beruht. Im übrigen gelten vorrangig die schriftlichen Vereinbarungen des Auftragnehmers bei Übergabe der Arbeiten. Bei der Übergabe sensibler Datensätze, die dem Auftraggeber nur in einfacher Form vorliegen, setzt der Auftragnehmer voraus, dass der Auftraggeber hiervon entweder nur Kopien an den Auftragnehmer weiterleitet oder entsprechende Ablichtungen zur eigenen Sicherheit in seinen Unterlagen bereithält.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an dem Auftragsgegenstand bis zur Erfüllung aller Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber vor.
§ 9 Zahlung
(1) Die Vergütung wird, unabhängig von einem vereinbarten Zahlungstermin oder von der Laufzeit hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel, sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt werden, die nach pflichtgemäßem Ermessen des Auftragnehmers geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern. Alle Zahlungen haben direkt an den Auftragnehmer zu erfolgen, Vertreter sind ohne schriftliche Vollmacht des Auftragnehmers nicht zur Entgegennahme von Geld oder sonstigen Zahlungsmitteln berechtigt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann.
(2) Die Vergütung ist grundsätzlich nach Abschluss der Arbeiten fällig und falls nicht schriftlich anderweitig vereinbart sofort zu zahlen.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen angemessenen Kostenvorschuss in Höhe von bis zu 50% der zu erwartenden Auftragssumme bereits bei Erteilung des Auftrages einzufordern.
(4) Der Auftragnehmer ist trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers berechtigt, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(5) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
(6) Für den Fall der Nichterfüllung des Vertrages durch den Auftraggeber, insbesondere seines Rücktritts vom Vertrag, ist der Auftragnehmer berechtigt, 50% der Angebotssumme zzgl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie nachgewiesener verauslagter Abwicklungskosten, Materialkosten und sonstiger entstandener Auslagen als Schadensersatz zu fordern. Den Vertragsparteien bleibt es unbenommen, im Einzelfall einen geringeren oder höheren Schaden nachzuweisen.
§ 10 Vervielfältigung
Das Recht zur Vervielfältigung der vom Auftragnehmer ausgeführten Arbeiten steht, soweit nicht anderweitig vereinbart, ausschließlich dem Auftragnehmer zu.
§ 11 Schiedsverfahren
Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Das Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir trotzdem auf eine für Auftraggeber zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl
www.verbraucher-schlichter.de
§ 12 Anwendbares Recht
Für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.