Blog & Check

Checkboxen für Blogs? Na, wenn schon … denn schon! Jetzt erst recht! Natürlich muss man vor dem Abschicken eines jeden Kommentars die Datenschutzerklärung lesen, verinnerlichen und akzeptieren. Ist doch klar!

Datenverarbeitung im Auftrag

Datenverarbeitung im Auftrag ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine von der verantwortlichen Stelle beauftragte andere Stelle. Werden personenbezogene Daten im Auftrag einer verantwortlichen Stelle durch andere Personen oder Stellen verarbeitet, bleibt die Auftrag gebende Stelle für die Einhaltung der Bestimmungen der gesetzlichen Normen über den Datenschutz verantwortlich. Die im Auftrag Daten verarbeitende Stelle darf die Daten nur im Rahmen der Weisungen der Auftrag gebenden Stelle verarbeiten und ist daher im Hinblick auf die Eignung der von ihr getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sorgfältig auszuwählen. Gegenstand der Auftragsdatenverarbeitung sind weisungsgebundene, technisch vorhersehbare Unterstützungsleistungen wie das Einscannen von Dokumenten oder die Vernichtung von Datenträgern jeglicher Art.

Kontaktformulare

Der Schutz von personenbezogenen Daten ist dem Webseitenbetreiber sehr wichtig. Dies soll auch insbesondere hinsichtlich der viel umstrittenen Rechtmäßigkeit der Checkbox zur Abgabe einer Einwilligungserklärung zur Datenerhebung und -verarbeitung sowie -speicherung erwähnt werden.

Theoretisch müsste allerdings auf die Implementierung einer Checkbox für die Einwilligungserklärung zur Verarbeitung von in die Email-Nachricht eingegebenen Daten und Informationen zu diesem Zeitpunkt einstweilen verzichtet! Warum?

Weil zu jeder Einwilligung auch die Ermöglichung eines Widerrufs dieser Einwilligung gehört, was technisch zumindest derzeit im Sinne der Datenschutznormen noch nicht so ganz richtig nachvollziehbar ist, jedenfalls nicht für den Betreiber dieser Webseite. Leider gehört zu jeder Webseite immer ein Kontaktformular. Unsere Empfehlung: Bitte unbedingt die Datenschutzerklärung und die Nutzungshinweise auf dieser Webseite lesen und überlegen, ob es nicht schöner wäre, einfach eine Email an die im Impressum angegebene Emailadresse zu schreiben, so wie früher 🙂

Generell gilt, dass hier eingegebene Daten vom Webseitenbetreiber nur zur Bearbeitung der Anfrage genutzt werden. Eine andere Nutzung oder Weitergabe der Daten außer zum Zweck der Beantwortung der Anfrage erfolgt nicht. Aus steuerrechtlichen Gründen kann beispielsweise eine Speicherung der Anfrage für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist erforderlich sein, in diesem Fall wird die Anfrage über die für die unmittelbar nötige Bearbeitungszeit hinaus elektronisch gespeichert. Für weitere Informationen bitte Datenschutz sowie Nutzungshinweise beachten.

Natürlich hat der Webseitenbetreiber, nachfolgend ich genannt, Überlegungen angestellt, was man tun könnte, um den gesetzlichen Anforderungen auch technisch korrekt und voll umfänglich nachzukommen:

Anforderung einer Einwilligungserklärung in einem Kontaktformular per Häkchen? Jede Einwilligungserklärung muss unmittelbar widerrufbar sein! Also ich will mal so einfach wie möglich und ohne technische Fachausdrücke oder Klammer auf Paragraph Klammer zu darstellen, wie das aussehen würde, wenn man es denn wirklich so anbieten könnte und auch wollte, was ich nicht will: 🙂 Sie schreiben mir eine Email, weil Sie ein Anliegen haben. Ich freue mich, dass mir jemand schreibt und bearbeite den Vorgang gerne. Dafür muss ich natürlich Ihre Daten behalten, sonst geht das ja nicht. Aber vorher muss ich erst mal wissen, ob Sie mir wirklich schreiben wollten. Deshalb bekommen Sie eine Email mit einem Link, damit Sie durch einen Klick auf diesen Ihre Absicht bestätigen. Ansonsten können Sie gerne den Link darunter nutzen und damit erklären, dass Sie mir ja doch lieber nicht schreiben möchten, dass der Sende-Klick zu vorschnell, unüberlegt oder, was noch schlimmer wäre, gar nicht von Ihnen selbst ausgeführt worden ist. Dann lösche ich Ihre Email samt Daten. Wenn Sie sich dafür entschieden haben sollten, dass Sie ernsthaft mit mir in Kontakt treten möchten, ist alles gut. Ihre von mir durch die In-Empfangnahme Ihrer Email und der danach zudem erfolgten Absichtserklärung, dass alles rechtens ist, wird von mir als Einwilligung zur Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach den Regeln der DS-GVO gewertet. 🙂 Beim Abonnieren von Newslettern wird das schon längst so abgewickelt, aber Sie wollen ja nur eine Nachricht per Email an mich schreiben, die ich dann hoffentlich in der Lage bin, zu Ihrer Zufriedenheit zu beantworten. 🙂 Wenn Sie dazu nun noch Fragen oder weiteren Klärungsbedarf haben sollten, dann lesen Sie unter dem Menüpunkt RECHT die Punkte Datenschutz und Nutzungshinweise. … Oder verwenden Sie einfach die im Impressum angegebene Emailadresse und schreiben mir wie früher einfach von Ihrem persönlichen Account aus. Dann bleibt ALLES beim ALTEN. Zu viel Stress? Dann rufen Sie mich an. Damit Sie nicht noch mehr lesen und dabei kostbare Lebenszeit verschwenden müssen, hier meine Telefonnummer: 06241/27114. Telefonate werden grundsätzlich nicht mitgeschnitten, auch nicht zu Schulungszwecken!
Ihre 🐙 Datenkrake

Sollten Sie sich nach alle dem dennoch dafür entscheiden, mein Kontaktformular zu nutzen, so kann ich Sie beruhigen. Sie befinden sich auf einer SSL-zertifizierten Webseite und die Ende-zu-Ende-Übermittlung Ihrer Nachricht ist mittels eines SSL-/TLS-Protokolls für Kontaktformulare verschlüsselt. Wenn Sie dann noch bestätigen, dass Sie kein Roboter sind, kann nix mehr schiefgehen.

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